Wenn der Hund „gechipt“ wird
Ein Hund sollte zwecks eindeutiger Identifikation gechipt werden, für die Ausstellung eines europäischen Heimtierausweises (Impfpass), ohne den Auslandsreisen mit dem Hund nicht möglich sind, muss er es sogar. Beim chippen wird dem Hund vom Tierarzt ein reiskorngroßer Transponder eingesetzt; dies geschieht mit Hilfe einer Kanüle und tut dem Hund nicht weh, wenn der Tierarzt seine Arbeit richtig macht.
Der Transponder arbeitet auf der Basis von RFID (radio frequency identification – Identifikation durch elektromagnetische Wellen). So verschieden solche RFID-Systeme genutzt werden, so unterschiedliche Transponder gibt es auch. Aufgebaut sind sie im Prinzip alle aus einer RFID Antenne, einem analogen Schaltkreis zum Senden und Empfangen, einem digitalen Schaltkreis oder Mikrocontroller und einem permanenten Speicher, in dem in diesem Falle die Identifikationsnummer des Hundes gespeichert ist.
Das Gegenstück zum Transponder-Chip im Hund ist das Lesegerät, das Tierärzte, Tierheime, die Polizei und andere Interessierte besitzen. Wird dieses Lesegerät in die Nähe des Transponders gebracht, nimmt es Kontakt mit der RFID Antenne auf, und so wird der Speicherinhalt, nämlich die Identifikationsnummer auf das Lesegerät übertragen, und die Nummer kann am Gerät abgelesen werden.
Die abgelesene Nummer nützt natürlich erst dann etwas, wenn es irgendwo Verzeichnisse gibt, wo Nummer und Halter zugeordnet werden können. Das bekannteste dieser Register liegt bei TASSO, es gibt auch das Deutsche Heimtier Register (DHR) und noch einige weniger bekannte; diese Register sind untereinander vernetzt. Der Knackpunkt an diesem System ist allerdings, dass es keine automatische Registrierung gibt. Jeder Hundehalter muss selbst dafür sorgen, dass die Identifikationsnummer seines Hundes mit Adresse und Telefonnummer des Halters irgendwo registriert und auch aktuell gehalten wird. Nur so ist gewährleistet, dass ein verloren gegangener Hund vom glücklichen Halter wieder in Empfang genommen werden kann – allerdings auch, dass ein Halter die Verantwortung für von seinem Hund angerichtete Schäden übernehmen muss.